Mutterschaftsvorsorge

Mutterschaftsvorsorge
Mutterschaftsvorsorge

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge beim Frauenarzt können viele Erkrankungen, welche die Gesundheit des Kindes und der Mutter gefährden, frühzeitig erkannt und behandelt werden.

So umfasst die Mutterschaftsvorsorge beispielsweise den kostenlosen Schwangerschaftstest, Ultraschalluntersuchungen, umfangreiche Bluttests und diverse andere Untersuchungen.Nach der Erstuntersuchung mit der Feststellung bzw. Bestätigung der Schwangerschaft finden die Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen zunächst alle 4 Wochen, später alle 3 bzw. 2 Wochen statt. In den Tagen um den Geburtstermin sehen wir uns noch öfter. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen trägt der Arzt in den Mutterpass ein.

Wahlleistungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind:

Ultraschall

Die drei in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen genügen, um die Entwicklung des Kindes beurteilen zu können. Besteht der Verdacht auf eine Fehlentwicklung oder Entwicklungsverzögerung, bezahlen die Krankenkassen die notwendige zusätzliche Spezialultraschalluntersuchung.

Ultraschall vom Baby (Babyfernsehen) muss leider selbst bezahlt werden.

Blutuntersuchungen

Antikörper auf Infektionen,wie z. B. Toxoplasmose,Ringelröteln,Zytomegalie,Windpocken sind ohne besonderen Grund keine Kassenleistungen.

Toxoplasmose

Bei durchgemachter Toxoplasmose haben Sie Antikörper und sind vor einer erneuten Infektion geschützt. Stellt sich also heraus, dass ein Schutz besteht, können Sie beruhigt sein. Wenn Sie keine Antikörper haben und damit nicht geschützt sind, sollten Sie besonders vorsichtig sein: kein rohes Fleisch, kein Kontakt zu Katzenkot, Gartenarbeit nur mit Handschuhen, etc..

Kontrolluntersuchungen alle 8-10 Wochen sind in diesem Fall sinnvoll. Denn, sollte es trotz Vorsicht zu einer frischen Infektion kommen, kann beirechtzeitigem Beginn effektiv behandelt und Fehlbildungen des Kindes meist verhindert werden.

Abstrich auf ß-Streptokokken

Streptokokken sind Bakterien, die bei jeder 4. Frau in der Scheide/auf dem Darm vorkommen und so keine Beschwerden verursachen. Wenn sich jedoch das Kind im Geburtskanal infiziert, kann es nach der Geburt zu einer lebensbedrohlichen Infektion des Kindes kommen. Um dies zu vermeiden, erhält die Mutter während der Geburt ein Antibiotikum.