Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie die in unserer Praxis am häufigsten gestellten Fragen mit unsere Antworten. Wir hoffen wir können Ihnen an dieser Stelle bereits weiterhelfen. Falls nicht, können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen.
- einmal im jahr
- Unbedingt! Auch mit 90 Jahren hat man(n)/ Frau ein Recht auf Früherkennung.
- Eine Schwangerschaft ist abgesehen vom Nachweis des Schwangerschaftsmonats etwa ab der 6. SSW im Ultraschall erkennbar. Erst dann kann eine wirklich sichere Aussage zu Intaktheit und Lage der Schwangerschaft gemacht werden.
- Bei Angabe von Beschwerden können wir kurzfristig Termine innerhalb von spätestens 2-3 Tagen vergeben.
- Bitte vereinbaren Sie einen Termin, das Problem ist umfangreich und kann im Gespräch viel anschaulicher verdeutlicht werden.