Wunschleistungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge

Ultraschall
Die drei in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen genügen, um die Entwicklung des Kindes beurteilen zu können.
Besteht der Verdacht auf eine Fehlentwicklung oder Entwicklungsverzögerung, bezahlen die Krankenkassen die notwendige zusätzliche Spezial-Ultraschalluntersuchung.

Ultraschall vom Baby (Babyfernsehen)
ohne besonderen Grund muss selbst bezahlt werden.

3D/4D-Ultraschall (Babyfernsehen)
Keine medizinisch notwendige Untersuchung.

Blutuntersuchungen
Antikörpertests auf Infektionen, wie z. B. Toxoplasmose, Ringelröteln, Zytomegalie, Windpocken sind ohne besonderen Grund keine Kassenleistung.

Toxoplasmose
Bei durchgemachter Toxoplasmose haben Sie Antikörper und sind vor einer erneuten Infektion geschützt. Stellt sich also heraus, dass ein Schutz besteht, können Sie beruhigt sein. 
Wenn Sie keine Antikörper haben und damit nicht geschützt sind, sollten Sie besonders vorsichtig sein: kein rohes Fleisch, kein Kontakt zu Katzenkot, Gartenarbeit nur mit Handschuhen, etc..Kontrolluntersuchungen alle 8-10 Wochen sind in diesem Fall sinnvoll. Denn, sollte es trotz aller Vorsicht zu einer frischen Infektion kommen, kann bei rechtzeitigem Beginn effektiv behandelt und Fehlbildungen des Kindes meist verhindert werden.

Abstrich auf ß-Streptokokken
Streptokokken sind Bakterien, die bei jeder 4. Frau in der Scheide/auf dem Damm vorkommen und so keine Beschwerden verursachen. Wenn sich jedoch das Kind im Geburtskanal infiziert, kann es nach der Geburt zu einer lebensbedrohlichen Infektion des Kindes kommen. Um dies zu vermeiden, erhält die Mutter während der Geburt ein Antibiotikum.